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Prof. Dr. Remi Stork
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Prof. Dr. Kathrin Aghamiri
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Partizipation in den Hilfen zur Erziehung
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in den Hilfen zur Erziehung besonders notwendig und besonders schwierig zugleich. Notwendig deshalb, weil Erziehungshilfen die Person und das Leben der Mädchen und Jungen existenziell betreffen. Nicht zuletzt erfordern teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung auf Zeit die Bewältigung des Lebens an einem neuen Lebensort mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, die man sich nicht selber aussuchen konnte. Die Runden Tische der Bundesregierung zur Geschichte der Heimerziehung und zum sexuellen Missbrauch in Institutionen haben verdeutlicht, dass die Rechte und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe immer wieder eingeschränkt wurden und auch heute noch die Gefahr des Machtmissbrauchs durch die Erwachsenen oder durch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner besteht.
Trotz dieser mittlerweile recht gut aufgearbeiteten Geschichte der Hilfen zur Erziehung bzw. besonders der Heimerziehung als Teil dieses Handlungsfeldes gibt es in der Praxis noch nicht überall ein ausgeprägtes Verständnis für die Bedeutung von demokratischer Mitsprache, Mitbestimmung und Teilhabe. Finanzierungs- und Strukturlogiken des Handlungsfeldes haben in den letzten 20 Jahren dazu beigetragen, dass die Behebung von Entwicklungsdefiziten bzw. „Störungen“ der Mädchen und Jungen bei der Beauftragung der Anbieter von Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Hilfeplanung im Vordergrund stand. Die Schaffung und Gestaltung eines bewusst demokratischen, entwicklungsfördernden Milieus hingegen stand in der Gunst der finanzierenden Jugendämter nicht immer an vorderer Stelle.
Dabei blickt gerade das Feld der Hilfen zur Erziehung auch auf eine stolze Geschichte der Demokratieerziehung zurück. Angefangen mit den sog. Kinderrepubliken, in denen große Kinderheime bereits vor über 100 Jahren mit den Ideen der Selbstverwaltung und der Selbstregierung durch Kinder und Jugendliche experimentierten bis hin zu den demokratischen Wohngemeinschaften, die in den 1970er Jahren in vielen Großstädten aufgebaut wurden, ist die Heimerziehung auch mit prominenten Erzieherpersönlichkeiten verbunden (Bernfeld, Korczak, Makarenko u.a.), die in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften durchaus eine Rolle spielen.
Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz, das seit dem 01.01.2012 in Kraft getreten ist, erhält das Thema Partizipation in den stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung auch formal eine neue Bedeutung. Die Vorlage qualifizierter Partizipationskonzepte wird nun zur Bedingung für die Erteilung von Betriebserlaubnissen durch die Aufsichtsbehörden, da der Gesetzgeber die grundlegende Bedeutung einer demokratischen Erziehungspraxis für den Schutz der Kinderrechte und die Sicherung des Kindeswohls in pädagogischen Organisationen erkannt hat.
Das Institut für Partizipation und Bildung kann z.B. unterstützen bei
- der Begleitung von Einrichtungen, die ihre Konzepte partizipativ weiter entwickeln möchten
- der Durchführung von Weiterbildungen und Schulungen zum Thema Partizipation
- der Gestaltung von Fachtagen zum Thema Partizipation
- der Entwicklung von Modellprojekten zum Thema Partizipation